Umweltabgaben: Ökosteuer

Umweltabgaben: Ökosteuer
Umweltabgaben: Ökosteuer
 
Durch die Erhebung von Ökosteuern sollen umweltschädigende Aktivitäten finanziell belastet und so Anreize zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen gesetzt werden. In der ökonomischen Terminologie heißt dies: Negative externe Effekte sollen durch die Erhebung von Umweltabgaben internalisiert werden. Dieser Ansatz ist alles andere als neu. Er wurde bereits 1920 von dem britischen Volkswirtschaftler Arthur Cecil Pigou (1877-1959) vorgeschlagen. Eine an den externen Effekten wirtschaftlichen Handelns ansetzende Steuer wird daher auch als Pigou-Steuer bezeichnet.
 
 Einordnung in das umweltpolitische Instrumentarium
 
Im Instrumentarium der Umweltpolitik kann zwischen regulativen und marktwirtschaftlichen Instrumenten unterschieden werden. Zu den regulativen Instrumenten gehören Gebote und Verbote wie etwa Grenzwerte für die Emission bestimmter Schadstoffe. Solche dirigistischen Lösungen sind durch einen grundlegenden Nachteil gekennzeichnet. Ist die entsprechende Vorschrift gerade erfüllt, dann besteht kein weiterer Anreiz für das betreffende Unternehmen zu einer Ausweitung der umweltschützenden Bemühungen. Anders bei den marktwirtschaftlichen Instrumenten, die auf eine Steuerung über Preise abzielen. Wird die Verschmutzung der Luft mit einer festen Steuer pro Tonne Kohlendioxid belastet, dann hat jedes emittierende Unternehmen aus Kostengründen einen ständigen Anreiz, über Möglichkeiten zur weiteren Verringerung der Emission nachzudenken.
 
 
Eine Pigou-Steuer wird in der Theorie so bemessen, dass sie die Kosten des externen Effekts widerspiegelt. Beim Autofahren wäre also für jeden Kilometer Fahrleistung eine Steuer zu entrichten, die den Gegenwert für die Lärmbelästigung und die Luftverschmutzung darstellt. Dies würde zu einer vollständigen Internalisierung der Externalität führen. In der Praxis ist dieser Gegenwert aber kaum zuverlässig zu ermitteln, weil etwa der Treibhauseffekt (die Erwärmung der Erdatmosphäre infolge der Anreicherung mit Kohlendioxid) in seinem Ausmaß unsicher und in seinen wirtschaftlichen Folgen völlig unüberschaubar ist.
 
In der Praxis ist eine Ökosteuer daher in der Höhe anzusetzen, die notwendig ist, um die politisch gewünschte Verringerung der umweltschädigenden Aktivität zu erreichen. Auch in der finanzpolitischen Praxis ist es allerdings notwendig, dass die Ökosteuer in ihrer Belastung möglichst eng an der angezielten Externalität ansetzt. Ist etwa die Zielsetzung der Umweltpolitik eine Verringerung der Kohlendioxidemissionen, dann ist eine pauschale Energiesteuer mit festen Sätzen pro Kilowattstunde Strom falsch konstruiert, weil sie nicht berücksichtigt, dass verschiedene Energieträger wie Erdgas, Steinkohle und Windenergie durch ganz unterschiedliche Kohlendioxidemissionen pro Kilowattstunde gekennzeichnet sind.
 
 Doppelte Dividende
 
In der politischen Realität ist es v. a. auch der fiskalische Aspekt der Einnahmeerzielung, der einen ausschlaggebenden Beweggrund für die Einführung von Ökosteuern darstellt. Einnahmeerzielung und Anreize zum Umweltschutz stellen nicht notwendigerweise einen Gegensatz dar, was an einem einfachen Rechenbeispiel dargestellt werden kann. Kommt es nach einer Anhebung der Mineralölsteuer um 10 % zu einem Rückgang des Benzinabsatzes um 5 %, dann ergibt sich immer noch eine Zunahme der Steuereinnahmen.
 
Umstritten ist allerdings, ob mit der Einführung von Ökosteuern eine doppelte Dividende erzielt werden kann. Damit ist die These gemeint, dass neben den ökologischen Zielen gleichzeitig auch noch eine Verringerung der Arbeitslosigkeit erreicht werden kann. Bei der ökologischen Steuerreform in Deutschland spielt die Idee der doppelten Dividende eine große Rolle. So werden die Einnahmen aus den neuen Ökosteuern zur Finanzierung einer Senkung der Rentenversicherungsbeiträge genutzt. Durch die so erreichte Verringerung der Lohnnebenkosten verspricht man sich einen Impuls für mehr Beschäftigung. Gegen die Existenz einer doppelten Dividende werden folgende Argumente vorgebracht: Beschäftigungshemmend wirkt sich aus, dass durch die Verteuerung der Energie die Investitionstätigkeit der Unternehmen verringert wird. Dies gilt insbesondere für einen nationalen Alleingang, bei dem sich die inländischen Energiekosten relativ zum Ausland verteuern. Denkbar ist auch, dass die Gewerkschaften für die Verteuerung der Energie in den Tarifverhandlungen einen Ausgleich durchsetzen und damit die Verringerung der Arbeitskosten durch eine Senkung der Rentenversicherungsbeiträge teilweise konterkarieren. Negative Folgen können sich schließlich daraus ergeben, dass durch die Mitfinanzierung von Defiziten der Sozialsysteme über Ökosteuern die nötigen Reformen dieser Systeme aufgeschoben werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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